Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen der Hotel-, Interior- und Objektfotografie von Moises Graniel Veraza, 6710 Nenzing (im Folgenden „Fotograf"). Diese Bedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne des UGB (Hotels, Pensionen, Gastronomie- und Tourismusbetriebe). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung.
Entwurf, Stand September 2026. Vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen (WKO-Rechtsservice oder Rechtsanwalt).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Fotografie von Hotels und Betrieben, einschließlich Zusatzleistungen wie Drohnenaufnahmen, Food-Serien, Portraits, Hochformat-Clips, Bewegtbild und Jahresabos („Das Bildjahr“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Auftrag und Preise
Ein Auftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Fotografen (E-Mail oder WhatsApp) auf Basis eines Fixpreisangebots mit Shotlist zustande. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. 100 Kilometer Anfahrt ab Vorarlberg sind enthalten; darüber hinaus 0,60 Euro pro Kilometer, ab 150 Kilometern Übernachtung nach Aufwand, jeweils vorab im Angebot ausgewiesen.
3. Vorbereitung und Zugang
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die in der Shotlist vereinbarten Bereiche zum vereinbarten Zeitfenster vorbereitet und zugänglich sind (frisch gemachte Zimmer je Kategorie, gästefreie Fenster in Restaurant und Spa, Ansprechpartner vor Ort). Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat und die den Zeitplan um mehr als eine Stunde verschieben, werden nach Aufwand mit 140 Euro je angefangener Stunde berechnet. Der Fotograf ist nicht für Housekeeping, Food-Styling oder Dekoration verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Terminverschiebung und Stornierung
Terminverschiebungen und Stornierungen sind bis 7 Tage vor dem Termin kostenfrei; eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall rückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet. Danach werden 50 % des Auftragswerts berechnet, bei Absage am Vortag oder am Tag selbst 80 %. Bei Wetter, das Außenaufnahmen nicht sinnvoll zulässt, werden diese ohne Mehrkosten nachgeholt; Innenaufnahmen finden wie geplant statt.
5. Lieferung
Die final bearbeiteten Bilder werden innerhalb von 15 Werktagen nach dem Shootingtag als fertige Bildbank in Web- und Druckauflösung bereitgestellt. Umfasst der Auftrag auch Bewegtbild, beträgt die Frist für die gesamte Lieferung 30 Werktage. Beide Fristen sind Höchstfristen; in der Regel wird früher geliefert. Eine Korrekturschleife für kleinere Anpassungen an den gelieferten Motiven ist enthalten. Eine Express-Lieferung (Bilder in 7, Bewegtbild in 15 Werktagen) ist gegen einen Aufpreis von 25 % möglich und wird vorab vereinbart. Die Galerie bleibt mindestens 12 Monate abrufbar; der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung verantwortlich.
6. Bildauswahl und Bearbeitung
Die Auswahl der gelieferten Motive und die Bildbearbeitung (Perspektive, Licht, Farbe) erfolgen durch den Fotografen nach professionellem Ermessen und in einheitlichem Stil; eine Vorauswahl durch den Auftraggeber findet nicht statt. Geliefert wird eine kuratierte Endauswahl im vereinbarten Umfang. Eine Korrekturrunde für kleinere Anpassungen ist enthalten. Weitere Motive aus demselben Shootingtag können nachträglich beauftragt werden. Rohdaten werden nicht herausgegeben.
7. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die Bilder für die eigene Vermarktung des Hauses in allen Medien zu nutzen: Website, Buchungsportale, Print, Social Media, Presse-Kit und Anzeigen. Nicht enthalten ist die Weitergabe an Dritte für deren eigene Werbung (etwa Architekten, Einrichter, Tourismusverbände, Hersteller); diese wird gegen gesonderte Lizenz von in der Regel 50 % des Grundhonorars eingeräumt. Der Fotograf bleibt Urheber und darf die Bilder als Referenz zeigen, sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht. Für jede im Bild erkennbare Person, einschließlich Mitarbeitender, wird vor dem Shooting ein schriftliches Model Release unterzeichnet; der Auftraggeber stellt sicher, dass dies bei eigenen Mitarbeitenden und Gästen erfolgt. Personen ohne unterzeichnetes Release werden nicht fotografiert. Werden Models eingesetzt, trägt der Auftraggeber deren Auswahl und Honorar; der Fotograf unterstützt auf Wunsch bei der Organisation.
8. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen nur, wenn Wetter, Lage und die luftfahrtrechtlichen Rahmenbedingungen den Flug erlauben. Ist ein Flug am Termin nicht möglich, entfällt der Zuschlag; ein Ersatztermin nur für die Drohne wird gesondert vereinbart.
9. Zahlung
Bei Einzelaufträgen sind 50 % des Auftragswerts bei Beauftragung als Anzahlung fällig; die restlichen 50 % bei Lieferung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Das Bildjahr (Jahresabo) wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, auf Wunsch in zwei Halbjahresraten; die Termine werden bei Vertragsabschluss fixiert, Verschiebungen sind einmal je Termin bis 14 Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
10. Haftung
Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Für die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen im eigenen Haus, insbesondere Zustimmungen von Mitarbeitenden und Gästen, die im Bild erscheinen, ist der Auftraggeber verantwortlich.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Feldkirch, Vorarlberg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.